Einbau und Nachrüstung des Rundsteuerempfängers

Brauche ich einen Rundsteuerempfänger und wofür?

Wenn wir für Sie eine neue PV-Anlage planen stellt sich die Frage ob die 70%-Regelung oder die 100% Einspeisung des erzeugten Stroms mit Hilfe des Rundsteuerempfängers (RSE) erfolgen soll. Mit dem RSE werden 100% des erzeugten Photovoltaikstroms eingespeist. Jedoch ist ein RSE mit Mehrkosten verbunden. Das Gerät kostet abhängig vom örtlichen Energieversorger zwischen 200€ und 500€. Zudem benötigt man in den meisten Fällen, wenn man keinen Wechselrichter hat, der das Signal des RSE direkt verarbeiten kann, ein weiteres Gerät. Dies ist in der Regel ein Powermanagement-Regler, welcher ebenso weitere Kosten verursacht. Die 70%-Regelung wird direkt am Wechselrichter eingestellt, was einer Ertragsminderung gleich kommt. Sinnvoll ist eine Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70%, wenn zum Beispiel eine Ost-West-Belegung vorliegt. Bedenkt man jedoch, dass PV-Anlagen ohnehin die überwiegende Zeit deutlich unter der 70%-Marke einspeisen, so relativiert sich die Ertragsminderung. Bei einem Ost-West-Dach zum Beispiel erzeugt die Ostseite vormittags Strom und nachmittags die Westseite, die Anlage liefert von Ihrer Nennleistung aus gesehen immer unter 70%. Hier würde der Mehraufwand des RSE die Rendite schmälern.

Ein wichtiger Punkt bei der 70%-Begrenzung ist, dass die geforderten 70% der Nennleistung der Anlage am Einspeisepunkt vorliegen müssen. Das bedeutet, was mit dem Strom im Inneren Ihres Hauses passiert bleibt Ihnen überlassen, solange maximal 70% von dem erzeugten Strom eingespeist werden. Dies bedeutet, dass der Wechselrichter in Abhängigkeit von Erzeugung und Verbrauch dynamisch geregelt werden kann, die sogenannte dynamische 70%-Regelung. Hierfür ist allerdings ein zusätzliches Gerät erforderlich wie z.B. der SMA SunnyHomeManager. Ein kleines Beispiel zur Verdeutlichung: Bei einer Anlage mit 10 kWp Nennleistung müsste der Wechselrichter bei der 70%-Regelung fest auf eine Ausgangsleistung von 7 kW begrenzt werden. Wird nachmittags zum Beispiel ein Verbraucher mit 1,5 kW eingeschaltet, so kann der Wechselrichter 8,5 kW in Wechselstrom umwandeln, weil weiterhin 7 kW oder 70% am Einspeisepunkt anliegen. Laut Gesetz ist es also erlaubt mehr Leistung zu produzieren, wenn diese im Haus selbst verbraucht wird. Dies kann durch einen digitalen Stromzähler, der den Verbrauch des Haushalts misst und die Daten an einen geeigneten Datenlogger weiterleitet, realisiert werden. Dieser regelt dann mit Hilfe des Eigenverbrauchs und der aktuellen Stromproduktion den Wechselrichter. Diese Variante ist kostengünstiger und kann bei Anlagen bis 30 kWp Nennleistung zur Anwendung kommen. Empfehlenswert ist es für Anlagen die nach Osten, Westen, Osten und Westen und darüber hinaus ausgerichtet sind. Ebenso für Ihre nach Nord-Osten ausgerichtete PV-Anlage. 

Sinn und Zweck des Einspeisemanagements

Seit Inkrafttreten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) im Jahr 2000 hat der Ausbau von Erzeugungsanlagen stark zugenommen und immer mehr Strom wird aus Erneuerbaren Energien in die Energieversorgungsnetze eingespeist. In den letzten Jahren stoßen diese vermehrt an ihre Kapazitätsgrenzen. Ziel des Einspeisemanagements ist es, einen möglichst hohen Anteil von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung unter Aufrechterhaltung der Netzsicherheit in das Netz zu integrieren und dabei den gesetzlich vorgeschriebenen, unverzüglichen Netzausbau nicht zu beeinträchtigen. Das Einspeisemanagement ermöglicht damit eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von Strom aus Erneuerbaren Energien, Grubengas oder Kraft-Wärme-Kopplung.

Bei Überlastung von Leitungen erfolgt eine zeitweilige Reduzierung der Einspeiseleistung (Wirkleistung) von Erzeugungsanlagen. Mittels eines Signals werden die am Einspeisemanagement teilnehmenden Anlagen bei einer Überlastung des Netzes zur Absenkung ihrer Einspeiseleistung, je nach Erfordernis, auf 60 %, 30 % oder 0 % ihrer Nennleistung, aufgefordert. Sobald die kritische Netzsituation beendet ist, wird erneut ein Signal zur vollen Einspeisung (100 %-Signal) oder zur Erhöhung der Einspeiseleistung (z. B. von 0% auf 60 %) gesendet. Das Signal wird von einer Empfangseinrichtung (z.B. Rundsteuerempfänger) an die Anlagensteuerung weitergeleitet und automatisiert verarbeitet. Das Einspeisemanagement ermöglicht dabei eine optimale Nutzung der Netze für die Aufnahme von EEG und KWK-G-Strom, ohne dabei die Versorgungssicherheit zu gefährden und verhindert in den überwiegenden Fällen eine Abschaltung von Erzeugungsanlagen über Sofort-AUS.

Gesetzliche Grunndlage §11 EEG 2012 „Einspeisemanagement“


Im Hinblick auf §§ 14 Abs. 1 i. V. m 13 Abs. 2 EnWG und gemäß §§ 6 i. V. m. 11 EEG sind Anlagenbetreiber(innen) von EEG-Anlagen und KWKG-Anlagen verpflichtet, ihre Anlagen mit einer installierten Leistung > 100 kW mit technischen Einrichtungen auszustatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die jeweilige Ist-Einspeisung abrufen, und die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann. Des Weiteren schreibt der Gesetzgeber im EEG für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie (Photovoltaikanlagen) eine detaillierte Leistungseinteilung vor:

  • Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung 30 kWp < P ≤ 100 kWp müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann.
  • Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen mit einer installierten Leistung ≤ 30 kWp haben ein Wahlrecht:
  • Anlagenbetreiber(innen) von Photovoltaikanlagen müssen diese mit technischen Einrichtungen ausstatten, mit denen der Netzbetreiber jederzeit die Einspeiseleistung bei Netzüberlastung ferngesteuert reduzieren kann- oder -die Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt/Eigentumsgrenze der Photovoltaikanlage mit dem Netz dauerhaft auf 70 Prozent der installierten Leistung (kWp) begrenzen.

Quelle: www.eon-mitte.de

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