Förderung und Finanzierung

Eine Photovoltaikanlage ist mittlerweile eine interessante Option der Energieversorgung, denn durch die Sonneneinstrahlung kann man so den benötigten Strom selbst erzeugen und darüber hinaus den Energieüberschuss ins deutsche Stromnetz einspeisen, was momentan noch eine sehr üppige Vergütung zur Folge hat. Eine Photovoltaikanlage beinhaltet jedoch eine ziemlich große Anfangsinvestition, die sich erst mit der Zeit amortisiert. Im Folgenden werden einige Informationen bezüglich der Photovoltaik Finanzierung zur Verfügung gestellt, da die Möglichkeiten in diesem Bereich ziemlich zahlreich sind.

Das EEG

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) regelt seit April 2000 den Vorrang für regenerative Energien in Deutschland. Durch die Einspeisevergütungen werden die Netzbetreiber verpflichtet Strom aus erneuerbaren Energiequellen den Anlagenbetreibern abzunehmen. Die Vergütungen sind notwendig, um die Ausbauziele der Bundesrepublik zu erreichen. Die gesunkenen Anlagenpreise und die damit verbundene, gestiegen Wettbewerbsfähigkeit, vor allem bei der Photovoltaik, hat zu starken Einschnitten bei den Vergütungen in den vergangenen Jahren geführt. Jedoch sind unterm Strich die erzielbaren Renditen fast gleich geblieben, bedingt durch die gesunkenen Systemkosten und die Möglichkeiten der Eigennutzung des erzeugten Solarstroms.

 

Finanzierung

Bei der Photovoltaik Finanzierung auf staatliche Förderungen zurückgreifen

Da eine Photovoltaikanlage mitunter recht hohe Kosten hervorbringt, stellt sich natürlich die Frage, wie man die Finanzierung gestalten sollte, damit die zusätzlichen Zinskosten auf einem möglichst niedrigen Niveau gehalten werden können. Eine gute Möglichkeit in diesem Bereich sind die staatlichen Förderungen, die sich in zwei Teile aufgliedern. Zum einen kann man nämlich beim Bau eine Photovoltaik Finanzierung von der KfW Bank erhalten und zum anderen bekommt man durch die großzügige Einspeisevergütung später die Möglichkeit, wirtschaftlich sinnvoll Solarstrom zu verkaufen.

Einen Kredit aus KfW-Programm „Solarstrom erzeugen“ kann bis zu einer Höhe von 50.000 Euro gewährt werden, wobei man die Kosten genau nachweisen muss. Die Laufzeiten solcher Darlehen zur Photovoltaik Finanzierung sind nutzerfreundlich mit einer Laufzeit von bis zu 20 Jahren ausgestattet und bieten darüber hinaus auch noch eine tilgungsfreie Anfangszeit von 1-3 Jahren. Der größte Vorteil besteht aber ganz klar in den äußerst günstigen zinsen, die sich weit unter dem Niveau eines normalen Darlehens bewegen.

Durch Verzicht auf Kleinunternehmerregelung die Mehrwertsteuer zurückholen

Wer plant, sich eine Photovoltaikanlage anzuschaffen, muss dies als unternehmerische Tätigkeit dem Finanzamt melden. Dabei sollte man unbedingt auf die Kleinunternehmerregelung verzichten, weil man auf diesem Weg die volle Mehrwertsteuer über den Vorsteuerabzug zurückerhält und somit die Anschaffungskosten deutlich senken kann. Auf diesem Weg ist die Photovoltaik Finanzierung unter dem Strich wesentlich günstiger, als zunächst angenommen.

Mit der richtigen Photovoltaik Finanzierung die Rendite optimieren

Die Photovoltaik Finanzierung ist einer der wichtigsten Punkte in Bezug auf die Erzeugung von Solarstrom mit dem eigenen Haus. Wenn die optimale Anlage gewählt ist, kommt es darauf an, ob man diese auch mit einem KfW-Kredit finanzieren kann, oder ob man eventuell sogar auf andere Fördermittel zurückgreifen sollte. Ein Gespräch mit der eigenen Hausbank ist hier auf jeden Fall interessant und kann wichtige Aufschlüsse mit sich bringen.

Häufige Fragen zu steuerlichen Aspekten

Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer?

Sie haben die Möglichkeit, umsatzsteuerpflichtig zu werden, wenn Sie den erzeugten Strom vollständig in das Netz einspeisen. Wenn Sie gegenüber dem Finanzamt erklären, Sie wollen nicht umsatzsteuerpflichtig werden, dann besteht der Nachteil, dass Sie die gezahlte Mehrwertsteuer für die PV-Anlage nicht vom Finanzamt zurückbekommen. Sie bekommen vom Netzbetreiber die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer und müssen keinerlei Umsatzsteuererklärungen beim Finanzamt abgeben (letzterer Umstand ist der Vorteil bei dieser Variante). In den meisten Fällen empfiehlt es sich jedoch bei neu gekauften und errichteten PV-Anlagen gegenüber dem Finanz-amt zu erklären, dass man von der Kleinbetreiberregelung § 19 Abs. 1 UstG Abstand nimmt und umsatzsteuerpflichtig sein möchte. Sie melden Ihre Tätigkeit beim Finanzamt an. Hinsichtlich der Umsatzsteuer reicht es aus, wenn dargelegt wird, dass der mit der PV-Anlage erzeugte Strom vollständig in das Netz eingespeist wird und der Betreiber umsatzsteuerpflichtig werden möch¬te. Wenn Sie selber Rechnungen stellen, müssen Sie dies bei Ihren Rechnungen berücksichtigen. Wenn das Energieversorgungsunternehmen für Sie die Rechnungen stellt, müssen Sie es davon in Kenntnis setzen, und es wird die Umsatzsteuer entsprechend berücksichtigen. Sie erhalten dann die Einspeisevergütung zuzüglich Mehrwertsteuer. Zum Ende des Jahres müssen Sie dann einen Umsatzsteuerjahresausgleich fertigen, in dem die Einnahmen, die eingenommene Umsatzsteuer und die ausgegebene Umsatzsteuer angegeben werden muss.

Einkommensteuer?

Der Betrieb der PV-Anlage wird einkommensteuerrechtlich relevant, wenn Sie dem Finanzamt nachweisen können, dass Sie damit in dem voraussichtlichen Zeitraum von 20 Jahren Gewinne erzielen können. Wer dies überzeugend darlegen kann, für den kann sich das finanziell lohnen. Im Regelfall hat man zunächst mit dem Betrieb der PV-Anlage Verluste. Dies gilt insbesondere, wenn Sie die degressive Abschreibung nutzen. Diese finanziellen Nachteile reduzieren das Einkommen, dass zu versteuern ist. Wer somit ein hohes Einkommen versteuern muss, kann mit den anfänglichen Verlusten seine Steuerschuld reduzieren. Sie sollten jedoch immer bedenken, dass Sie irgendwann auch mit der PV-Anlage Gewinne erzielen, die dann zur Erhöhung der Steuerschuld führen.

Gewerbeanmeldung?

Nur in den seltensten Fällen ist es sinnvoll ein Gewerbe anzumelden, da die Nennleistung der PV-Anlage so klein ist, dass selbst wenn Sie Gewinne erzielen können, diese so gering sein dürften, dass es sich um ein nicht anzeigepflichtiges Bagatellgewerbe handelt.

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