Garantie und Versicherung

Die meisten Hersteller von Solarstromanlagen werben mit Garantiezeiten von 20 Jahren und mehr. Viele Anlagen laufen zwar tatsächlich zufrieden stellend über sehr lange Zeiträume, dennoch können bei der PV- Anlage Fehler auftreten bei denen man gerne auf das Garantieversprechen zurückgreifen möchte…..

Gewährleistung

Die meisten Hersteller von Solarstromanlagen werben mit Garantiezeiten von 20 Jahren und mehr. Viele Anlagen laufen zwar tatsächlich zufrieden stellend über sehr lange Zeiträume, dennoch können bei der PV- Anlage Fehler auftreten bei denen man gerne auf das Garantieversprechen zurückgreifen möchte.

Seit dem Jahr 2002 gilt für jedes gekaufte Produkt eine gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren. Solarstrommodule auf Siliziumbasis werden mit wesentlich längeren Produktgarantien verkauft. 

10-Jahre Garantie

Zehn Jahre Garantie auf Schüco PV-Komplettanlagen

Durch die Installation einer Photovoltaik mit PV-Modulen, Wechselrichtern und Unterkonstruktion der Marke Schüco, erhält der Schüco Partner ab Lieferung gemäß Lieferschein eine Garantie von zehn Jahren für die in den Garantiebedingungen aufgeführten Schüco Komponenten

Für die Schüco PV-Module gilt die Leistungsgarantie von 90% Nennleistung nach zehn Jahren. Für die Wchselrichter der Schüco SGI-Serie wird eine zehnjährige Gerätegarantie auf die ordnungsgemäße Funktion gewährt.Mit der PV10-Anlagengarantie verlängert sich zudem die Garantiefrist für schwerwiegende Materialfehler des Montagesystems von fünf auf zehn Jahre. Weitere Garantien für Einzelkomponenten bleiben durch die PV10-Anlagengarantie unberührt.

Gerade bei den Wechselrichtern sollte auf Garantie Wert gelegt werden, da dies oftmals sehr störanfällige Bauteile sind. Meistens geben die Hersteller von Wechselrichtern eine Garantie zwischen 60 und 66 Monaten. Auch sollte man darauf achten, dass möglichst bald nach Kauf die Anlage in Betrieb geht, um möglichst keine Garantiezeit zu verschwenden.

Unser Tipp:

Garantien sind bei Investitionen in moderne Technik äußerst wichtig. Zum einen mindern sie das Risiko und zum anderen sorgen sie für eine gewisse Entspanntheit im Bezug auf die Solaranlage. Dennoch sollten Sie Wert auf einen Kompetenten Installateur legen, der bei Problemen mit der Solaranlage schnell vor Ort ist und sich dem Problem annimmt. Denn ein Ausfall der Anlage bedeutet auch einen Ausfall an Einnahmen. Da die Investition in eine PV- Anlage in den meisten Fällen mit einer Finanzierung zusammenhängt sollten Sie daher auf Nummer sicher gehen.

Garantieverlängerung

SMA Werksgarantie

Gilt ausschließlich für folgende Produkte: Sunny Boy, Windy Boy, Sunny Mini Central, Sunny Tripower, Sunny Boy Control (Light, Plus), Sunny Beam, Sunny WebBox, Sunny Matrix, Sunny Sensor Box, Power Reducer Box, PV Offset Box. Die gesetzliche Gewährleistungspflicht Ihres Verkäufers des Gerätes von 24 Monaten ab Lieferung des Gerätes wird durch diese Garantie nicht berührt und bleibt in vollem Umfang bestehen. Für Geräte der oben genannten Produkttypen erhalten Sie eine SMA-Werksgarantie von 5 Jahren ab Kaufdatum. Mit der SMAWerksgarantie sind Sie für die vereinbarte Zeit im Rahmen der nachstehenden Bedingungen ab Kaufdatum des Gerätes vor anfallenden Reparatur- und Ersatzteilkosten geschützt. Eine Haltbarkeitsgarantie ist damit nicht verbunden. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb der SMA-Werksgarantiezeit von 5 Jahren eine Verlängerung dieser SMA-Werksgarantie zu erwerben, dies gilt nicht für die PV Offset Box. Die Preise richten sich nach der bei Abschluss der Garantieverlängerung jeweils gültigen Preisliste von SMA.

Garantiebedingungen

Weist ein Gerät innerhalb der vereinbarten SMA Werksgarantiezeit einen Mangel auf, so wird das Gerät, sofern dies nicht unmöglich oder unverhältnismäßig ist, nach Wahl von SMA

  • bei SMA repariert oder
  • vor Ort instand gesetzt oder
  • gegen ein nach Typ und Alter gleichwertiges Ersatzgerät ausgetauscht.

In letzterem Fall wird der noch verbleibende Garantieanspruch auf das Austauschgerät übertragen. Sie erhalten in diesem Fall keine neue Urkunde, da Ihr Anspruch bei SMA dokumentiert ist. Unverhältnismäßigkeit im oben genannten Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn die Maßnahme Kosten bei SMA verursachen würde, die unzumutbar wären

  • angesichts des Wertes, den das Gerät ohne den Mangel hätte,
  • unter Berücksichtigung der Bedeutung des Mangels und
  • nach Abwägung von alternativen Abhilfemöglichkeiten, auf die ohne erhebliche Unannehmlichkeiten für den SMAKunden zurückgegriffen werden könnte.

Die Werksgarantie umfasst die Kosten von SMA für Arbeit und Material zur Wiederherstellung der einwandfreien Funktion im Werk von SMA oder für Reparaturarbeiten durch SMA Service-Personal vor Ort. Alle anderen Kosten, insbesondere Versandkosten, Reise- und Aufenthaltskosten von SMA Service-Personal für Reparaturen vor Ort sowie Kosten von eigenen Mitarbeitern des Kunden sind nicht von der Werksgarantie umfasst. Bei der Installation von Geräten zum Privatgebrauch durch natürliche Personen im Gebiet der EU, Schweiz, Australien, China, Korea, Kroatien, Neuseeland, Norwegen und USA umfasst die Werksgarantie zusätzlich auch Versandkosten oder Reise- und Aufenthaltskostenvon SMA Service-Personal für Reparaturen vor Ort.Liegt der Installationsort außerhalb der oben genannten Staaten oder in den Überseegebieten dieser Staaten, werden keine Versand-, Reise-, oder Aufenthaltskosten übernommen.Zur Ermittlung des Garantieanspruches legen Sie bitte eine Kopie der Kaufrechnung oder eine Kopie der Garantieurkunde, ggf. mitBeleg über die Garantieverlängerung, vor. Das Typenschild am Gerät muss vollständig lesbar sein. Anderenfalls ist SMA berechtigt, die Erbringung von Garantieleistungen abzulehnen.Defekte Geräte melden Sie bitte mit kurzer Fehlerbeschreibung an unsere SMA Service Line. Sofern wir den Austausch gegen ein Ersatzgerät vorgesehen haben, versenden wir in der Regel innerhalb von 2 Arbeitstagen ein gleichwertiges Austauschgerät in geeigneter Transportverpackung. Das defekte Gerät ist in dieser Transportverpackung für den Rücktransport an SMA bereit zu stellen. SämtlicheGarantieleistungen sind nur dann unentgeltlich, wenn das Vorgehen im Voraus mit SMA abgesprochen wurde.

Umfang der Werksgarantie

Die Werksgarantie umfasst keine Schäden, die durch die folgenden Gründe entstehen:

  • Transportschäden
  • Fehlerhafte Installation oder Inbetriebnahme
  • Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, der Installationsanleitung und der Wartungsvorschriften
  • Eingriffe, Änderungen oder Reparaturversuche
  • Falscher Verwendung oder unsachgemäßem Betrieb
  • Unzureichende Belüftung des Gerätes
  • Nichtbeachtung der einschlägigen Sicherheitsvorschriften (VDE u. a.)
  • Höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag, Überspannung, Unwetter, Feuer)

Sie umfasst ebenfalls keine Schönheitsmängel, die die Energieeinspeisung nicht beeinflussen. Über die in den Garantiebedingungen genannten Rechte hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz der durch den Mangel des Gerätes begründeten unmittelbaren oder mittelbaren Schäden, der durch den Aus- und Einbau entstandenen Kosten oder entgangenen Gewinns, sind nicht von der Werksgarantie umfasst, sofern eine Haftung von SMA nicht zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist. Im Falle solcher Ansprüche wenden Sie sich bitte an Ihren Verkäufer des Gerätes. Etwaige Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Sämtliche Ansprüche aus oder in Zusammenhang mit dieser Garantie unterliegen deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dieser Garantie ist Kassel.

Versicherungen

Schützen sie ihre Anlage

Mögliche Versicherungen für eine PV-Anlage sind:

  • Betriebshaftpfilchtversicherung für Schäden die durch die PV-Anlage entstehen können.
  • Wohngebäudeversicherung , deckt Schäden an der Anlage bei Sturmschäden , Hagelschäden , Wasserschäden , Schäden durch Blitzeinschläge und Schäden durch Feuer
  • Solaranlagenversicherung  ist die Elektronik-Allgefahren-versicherung: Naturgewalten, Brand, Blitz, Explosion, Leitungswasser, Kurzschluss, Netzrückwirkung, Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, Bedienungsfehler, Diebstahl, Vandalismus, Versagen von Mess-, Regel- und Sicherungseinrichtung.
  • Ertragausfallversicherung gegen Mindererträge bei Systemausfall und Reperaturen.
  • Ertragsgarantieversicherung gegen Mindererträger durch überdurchschnittliche Systemverluste und Toleranzen der Komponenten, Planungsfehler, technische Defekte und Reperaturen.
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